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SICHERHEITEN


Das gesetzliche Instrument „Refinanzierungsregister“ wurde insbesondere für die vereinfachte Verwaltung treuhänderisch übertragener Immobiliendarlehen eingerichtet.

Bei einer Übertragung von Forderungen auf Käufer mussten in der Vergangenheit die bestellten Sicherheiten notariell übertragen und im Grundbuch umgeschrieben werden. Nach der in 2005 in Kraft getretenen neuen Regelung, können Grundschulden durch Eintrag in ein Refinanzierungsregister übertragen werden. Dieser Übertragungsweg vermeidet Notar und Grundbuchumschreibung. Dadurch reduziert sich der Zeit- und Kostenaufwand ganz erheblich.

Die Eintragung von Sicherheiten im Refinanzierungsregister garantiert Ihnen darüber hinaus eine insolvenzfeste Rechtsstellung.

Die Crown Westfalen Bank führt ein solches Refinanzierungsregister. Dadurch können wir Ihnen einen noch effizienteren Service bieten.

Frank Berger
Leitung Kredit CWB
+49 234 616-4401
frank.berger@crownwestfalen.com